Definition: Bibliotheken und Archive

(Foto: Jessica Ruscello/Unsplash).

Von Jürgen Gunia.

Bibliotheken und Archive sind Institutionen, die wie Schulen, Universitäten oder Museen auf je eigene Weise dazu beitragen, das kulturelle Gedächtnis und Wissen zu tradieren. Tradieren ist ein vielschichtiger und dynamischer Vorgang, der weit über das bloße Aufbewahren von Dokumenten hinausgeht. Dazu gehören Aufgaben wie das Erwerben bzw. Sammeln, das Erschließen bzw. systematische Erfassen sowie das Vermitteln bzw. Öffentlich-zugänglich-Machen von Überlieferungsträgern. Überlieferungsträger können nicht nur Tontafeln, Bücher oder Manuskripte sein, sondern auch Bild- und Tonmedien. Zudem haben sich elektronische Ressourcen wie E-Books und Digitalisate analoger Dokumente längst als Speichermedien etabliert. Auch beim Vermitteln gewinnen digitale Medien immer mehr an Bedeutung.

Im Unterschied zu Bibliotheken sind Archive vor allem zuständig für nicht veröffentlichte oder nicht mehr im Handel erwerbbare Dokumente. Doch das stimmt nicht immer: Z. B. sammelt das Pop-Archiv am Germanistischen Institut populärkulturelle Zeitschriften von den 1960ern bis zur Gegenwart. Besonders Literaturarchive leisten oftmals editionsphilologische Grundlagenarbeit, indem sie Quellenrepertorien erarbeiten oder historisch-kritische Ausgaben erstellen.

Bibliotheken und Archive überschneiden sich in ihren zentralen Aufgaben: Einerseits hat eine Bibliothek wie die Universitäts- und Landesbibliothek Münster (ULB) die Funktion eines Archivs, da der Großteil der erworbenen Literatur dauerhaft vorgehalten wird. Außerdem betreut sie auch spezielle Archive wie z.B. ein  Zeitungs- und Pressearchiv. Andererseits sind an große Archive wie das Deutsche Literaturarchiv Marbach oder das Goethe- und Schiller-Archiv in Weimar oft Bibliotheken und Museen angeschlossen, um einer interessierten Öffentlichkeit Einblicke in große Editionen, alte Originalausgaben oder Nachlässe von Schriftsteller*innen zu gewähren. 

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