Definition: „Medien: Radio und Fernsehen”
Von Anna-Lena Spiekermann und Hüsna Nur Yildiz.
Beim Rundfunk – also bei Radio und Fernsehen – handelt es sich laut Medienwissenschaftler Knut Hickethier um ein sogenanntes formelles Kommunikationsmedium. Im Unterschied zu informellen Kommunikationsmedien wie der Sprache zeichnet sich der Rundfunk durch die Verwendung technischer Geräte aus. Zudem wird er durch gesellschaftliche Institutionen organisiert.
Den Hörfunk (Radio) gibt es in Deutschland seit den 1920er Jahren, das Fernsehen seit 1954. Kontrolliert und finanziert wird beides seit 1950 durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkordnung. Der „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ (ARD), der regionale Sender wie beispielsweise der WDR und der NDR angehören, folgte 1963 das „Zweite Deutsche Fernsehen“ (ZDF) als reines Fernsehprogramm. Inhaltlich umfassen die Programme Information, Bildung und Unterhaltung, wobei Unterhaltung im Radio meist durch Musiksendungen und im Fernsehen durch unterschiedliche Showformate angeboten wird.
Seit 1984 ist in Deutschland neben dem öffentlich-rechtlichen auch privater Rundfunk zugelassen. Aus diesem Grund wird das deutsche Rundfunksystem auch als dual bezeichnet. Unterschiede finden sich im Wesentlichen in der Finanzierung: Öffentlich-rechtliche Sender finanzieren sich hauptsächlich durch die Rundfunkgebühr, Privatsender durch Werbeeinnahmen. Beide Systeme sind gemäß Rundfunkvertrag dazu verpflichtet, in ihren Programmen auf Meinungsvielfalt zu achten.
Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung gehen mittlerweile sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Sender über die herkömmlichen linearen Fernseh- und Radioprogramme hinaus. Online-Mediatheken, Podcasts und sonstige Audio-On-Demand-Angebote sind auch abseits des zeitlich getakteten Sendeplans aufrufbar.
Berufliche Perspektiven für Germanist:innen liegen vor allem im Bereich der Redaktion und der Moderation.
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